Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Oktober 3, 2024
Bitte lesen Sie diese Bedingungen und Konditionen sorgfältig durch, bevor Sie unseren Service nutzen.
ARTIKEL 1: GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Full Scope GmbH (im Folgenden „Full Scope“ genannt) und für sämtliche Vereinbarungen zwischen Full Scope und dem Auftraggeber, in denen Full Scope Dienstleistungen erbringt, Produkte liefert oder sonstige Leistungen erbringt.
ARTIKEL 2: ANGEBOTE
Alle Angebote von Full Scope sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Angebote stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar und beinhalten keine verbindliche Verpflichtung. Montage- oder Installationsleistungen sind nur dann im Angebot enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.
ARTIKEL 3: VERTRAGSSCHLUSS
Ein Vertrag zwischen Full Scope und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot von Full Scope annimmt und diese Annahme von Full Scope schriftlich bestätigt wird. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch Full Scope.
ARTIKEL 4: PREISGESTALTUNG
Die Preise von Full Scope basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Kostenfaktoren. Full Scope behält sich das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich die zugrunde liegenden Kostenfaktoren, wie etwa Materialpreise, Lohnkosten oder Steuern, ändern.
ARTIKEL 5: LIEFERFRISTEN
Die in den Angeboten genannten Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Eine Überschreitung von Lieferfristen führt weder zu einer Schadensersatzpflicht noch zur Vertragsauflösung, es sei denn, diese wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
ARTIKEL 6: MIETVERTRÄGE
Mietverträge unterliegen denselben Bedingungen wie Kaufverträge, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
ARTIKEL 7: REKLAMATIONEN
Reklamationen über die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistungen sind Full Scope innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Durchführung der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen.
ARTIKEL 8: REPARATUREN UND WARTUNG
Full Scope behält sich das Recht vor, Reparatur- und Wartungsaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Reparaturkosten werden nur auf Grundlage einer vorhergehenden Kostenschätzung durchgeführt, jedoch ohne Verpflichtung, sich an diese Schätzung zu halten.
ARTIKEL 9: TRANSPORT
Der Transport der gelieferten Waren erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, auch wenn die Lieferung „frei Haus“ vereinbart wurde.
ARTIKEL 10: HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Planungs- und Beratungsleistungen
Full Scope erbringt alle planerischen und beratenden Dienstleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen sowie dem aktuellen Wissensstand. Full Scope übernimmt keine Haftung für Planungsfehler oder unvollständige Planungen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Beratende Funktion
Full Scope agiert bei allen Dienstleistungen als beratendes Unternehmen. Die letztendliche Entscheidung über die Umsetzung und Ausführung der von Full Scope vorgeschlagenen Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Full Scope übernimmt keine Verantwortung für die Folgen von Entscheidungen des Auftraggebers.
10.3 Haftungsbeschränkung
Full Scope haftet nur für direkte Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung von Full Scope auf 50 % des für die betreffende Dienstleistung vereinbarten Honorars beschränkt.
10.4 Keine Haftung bei Änderungen durch den Auftraggeber
Full Scope haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen oder Abweichungen entstehen, die der Auftraggeber an den Empfehlungen von Full Scope eigenmächtig vornimmt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Haftungsübernahme durch Full Scope vor.
ARTIKEL 11: PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen von Full Scope zu ergreifen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
11.2 Der Auftraggeber ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verantwortlich für die Unterbringung und Verpflegung aller von Full Scope entsandten Mitarbeiter. Die Unterbringung hat in Einzelzimmern der 4-Sterne-Kategorie und innerhalb eines Umkreises von 30 Minuten zur Veranstaltungsstätte zu erfolgen. Sollte eine Unterbringung in dieser Kategorie nicht verfügbar sein, ist dies unverzüglich Full Scope mitzuteilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Das Frühstück ist grundsätzlich im Hotel zur Verfügung zu stellen.
11.3 Anreise und Transfers der Mitarbeiter werden im Regelfall von Full Scope organisiert und dem Auftraggeber zu den Selbstkosten zuzüglich einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Sollte der Auftraggeber die Anreise oder Transfers organisieren, sind bei Flügen unter 4 Stunden Economy Plus und bei Flügen über 4 Stunden Business Class zu buchen. Zudem muss für alle Mitarbeiter ein großes Handgepäckstück und, je nach Aufenthaltsdauer, ein Aufgabegepäckstück gebucht werden.
11.4 Der Auftraggeber stellt Full Scope kostenfrei drei Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung. Alternativ kann ein Buyout vereinbart werden, welches jedoch einer schriftlichen Bestätigung durch Full Scope bedarf. Das Frühstück muss im Hotel erfolgen, und bei Schichtbetrieb müssen die Mahlzeiten zu gestaffelten Zeiten bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, während der Produktionszeiten kostenfrei Wasser, Softdrinks, Tee und Kaffee bereitzustellen.
11.5 Der Auftraggeber stellt Full Scope kostenfrei alle erforderlichen Arbeitsmittel und Arbeitsmaschinen zur Verfügung. Darüber hinaus ist ein klimatisierter Büroarbeitsplatz in Form eines Bürocontainers oder eines festen Gebäudes in unmittelbarer Nähe zum Bauwerk zu stellen. Dieser Container muss mit Internetzugang, Stromanschluss sowie Büromöbeln nach vorheriger Absprache ausgestattet sein. Für je zwei Mitarbeiter von Full Scope ist ein separater Container bereitzustellen. Die Positionierung des Containers bei Betreuung mehrerer Bauwerke muss in Absprache mit Full Scope erfolgen.
11.6 Sollte der Auftraggeber einen oder mehrere der genannten Punkte nicht einhalten, behält sich Full Scope das Recht vor, die entstandenen Mehrkosten inklusive einer Verwaltungspauschale in Rechnung zu stellen.
ARTIKEL 12: UMGANG MIT DOKUMENTEN, CAD-ZEICHNUNGEN, REPORTS UND WEITEREN DATEIEN
Alle Dokumente, CAD-Zeichnungen, Reports und sonstigen Dateien, die im Rahmen der Dienstleistungen von Full Scope erstellt werden, unterliegen folgenden Bedingungen:
12.1 Diese Dateien bleiben das geistige Eigentum der Full Scope GmbH.
12.2 Die Verwendung ist ausschließlich auf das beauftragte Projekt beschränkt und alle erstellten Dateien sind nach Abschluss des Projekts zu löschen.
12.3 Die Weitergabe dieser Dateien an Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Full Scope GmbH.
12.4 Diese Dateien sind nur für den geplanten Standort und das festgelegte Datum der Ausführung bestimmt. Eine Wiederverwendung oder Nutzung an anderen Orten oder zu anderen Zeiten ist nur nach vorheriger Revision und ausdrücklicher Genehmigung durch die Full Scope GmbH zulässig.
ARTIKEL 13: FAHRBEFUGNIS FÜR ARBEITSMASCHINEN
Im Rahmen der Tätigkeiten von Full Scope kann es notwendig sein, dass Arbeitsmaschinen auf dem Produktionsgelände oder im Werksgelände durch Mitarbeiter oder Subunternehmer von Full Scope bewegt werden müssen. Mit der Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Auftraggeber einen pauschalen Fahrauftrag für alle Arbeitsmaschinen, die im Rahmen der Dienstleistung von Full Scope eingesetzt werden. Full Scope verpflichtet sich, auf Anfrage entsprechende Qualifikationsnachweise für ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer vorzulegen, die die erforderlichen Fahrqualifikationen besitzen.
ARTIKEL 14: ABLEHNUNG ANDERER VERTRAGSBEDINGUNGEN
Es werden keine anderweitigen Vertragsbedingungen anerkannt, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich von der Full Scope GmbH akzeptiert. Vertragsbedingungen, die nicht schriftlich von Full Scope genehmigt wurden, haben keine Gültigkeit und können die getroffenen Vereinbarungen nicht beeinflussen.
ARTIKEL 15: HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt ist Full Scope berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die eine Vertragserfüllung für Full Scope unzumutbar machen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streiks oder behördliche Anordnungen.
ARTIKEL 16: ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig. Zusätzlich trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten, die durch Mahnverfahren oder rechtliche Schritte zur Eintreibung der Zahlung entstehen.
ARTIKEL 17: DATENSCHUTZ
Full Scope verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die aktuelle Datenschutzerklärung der Full Scope GmbH ist auf der Website von Full Scope einsehbar.
ARTIKEL 18: KÜNDIGUNG UND STORNIERUNG
Nach Unterzeichnung des Vertrages ist eine Stornierung nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Bis zu 6 Monate vor Projektbeginn: 50 % der vereinbarten Vertragssumme,
- Bis zu 2 Monate vor Projektbeginn: 80 % der vereinbarten Vertragssumme,
- Weniger als 2 Monate vor Projektbeginn: 100 % der vereinbarten Vertragssumme.
ARTIKEL 19: GERICHTSSTAND UND STREITBEILEGUNG
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem zugrundeliegenden Vertrag ist Traunstein. Vor der Anrufung eines Gerichts verpflichten sich die Vertragsparteien, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
ARTIKEL 20: ÄNDERUNGEN DER AGB
Full Scope behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit ihrer Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft und gelten für alle nach dem Änderungsdatum abgeschlossenen Verträge.
ARTIKEL 21: Verbindlichkeit der Deutschsprachigen Fassung
Diese Vereinbarung wurde in mehreren Sprachfassungen erstellt. Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung verbindlich. Die deutsche Version dieses Vertrages ist maßgebend für die Auslegung und Anwendung der Vertragsbestimmungen.
ARTIKEL 22: Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
ARTIKEL 23: Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.